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Sicherheitskonzepte

LipperTage

für die Lippe Tourismus & Marketing AG

  • 2010 in Lage
  • 2011 in Oerlinghausen

Nordrhein-Westfalen-Tag 2012 in Detmold

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im Lagezentrum - alle Pläne gezeichnet und geplant auf unseren Rechnern
2. v.l. - Unser Projektleiter

für die Wirtschaftsförderung des Kreises Lippe

  • Fortbildung mit Referenten aus dem Innenministerium
  • Zusammenstellung der Gremien und Einladung zur Auftaktveranstaltung
  • Teilnahme an den Arbeitstreffen 
  • Erstellung aller Pläne im Maßstab 1:200
  • Zusammenfassung der Ergebnisse als Author des Sicherheitskonzeptes
  • Übergabe an die Bezirksregierung
  • Anerkennung durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Leitfaden des MIK für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist Grundlage für die Erstellung von Sicherheitskonzepten. Gegenstand der ivorgestellten Struktur sind bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die für die sichere Durchführung von Veranstaltungen von Bedeutung sein können. Diese Faktoren werden im Sicherheitskonzept des Veranstalters beschrieben, sofern sie für Veranstaltungen generell relevant sind. Abhängig von der Art und dem Gefährdungspotenzial der Veranstaltung müssen die hier aufgezählten Faktoren im Einzelfall ergänzt werden. Der Veranstalter hat das Sicherheitskonzept an Veränderungen anzupassen, die nach Abschluss der Abstimmung mit den beteiligten Stellen bekannt werden, sofern diese Änderungen sicherheitsrelevant sind. Die Änderungen müssen allen beteiligten Stellen rechtzeitig vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.

Inhaltsverzeichnis


ALLGEMEINE ANGABEN:
EINLEITUNG:
1. VERANTWORTLICHKEITEN

  • 1.1. FUNKTIONEN UND AUFGABENGEBIETE
  • 1.2. ÜBERSICHT WICHTIGE TELEFONNUMMERN / NOTRUFLISTE / ORGANIGRAMM

2. VERANSTALTUNGSBESCHREIBUNG

  • 2.1. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER VERANSTALTUNG
  • 2.2. GEFÄHRDUNGSANALYSE
  • 2.3. VERSICHERUNG

3. INFRASTRUKTUR AUF DEM GELÄNDE

  • 3.1. ZÄUNE & ABSCHRANKUNGEN
  • 3.2. AUSSCHILDERUNGEN
  • 3.3. KAMERASYSTEM, VIDEOÜBERWACHUNG
  • 3.4. BELEUCHTUNG; SICHERHEITSBELEUCHTUNG
  • 3.5. BESCHALLUNG; NOTFALLBESCHALLUNG
  • 3.6. STROMVERSORGUNG, SICHERHEITSSTROMVERSORGUNG
  • 3.7. TOILETTEN, BEHINDERTENTOILETTEN
  • 3.8. AUFBAUTEN, ZELTE, BÜHNEN
  • 3.9. PLÄTZE FÜR NUTZER VON ROLLSTÜHLEN
  • 3.10. SONSTIGE GEGENSTÄNDE & EINRICHTUNGEN AUF DEM GELÄNDE

4. BESONDERE WEGE UND FLÄCHEN

  • 4.1. EINLASS- & AUSLASSBEREICHE
  • 4.2. FLUCHTWEGE
  • 4.3. ZUFAHRTEN FÜR RETTUNGSFAHRZEUGE
  • 4.4. AUFSTELLFLÄCHEN UND ZUGANGSBEREICHE FÜR EINSATZKRÄFTE
  • 4.5. FLÄCHEN FÜR UNFALLHILFSSTELLEN
  • 4.6. WARTEFLÄCHEN FÜR BESUCHER
  • 4.7. ENTLASTUNGSFLÄCHEN

5. ORGANISATION

  • 5.1. PUBLIKUMSLENKUNG UND –STEUERUNG
  • 5.2. VERKEHRSLENKUNG
  • 5.3. KOMMUNIKATION
  • 5.4. POLIZEI
  • 5.5. SICHERHEITS- & ORDNUNGSDIENST
  • 5.6. RETTUNGS- & SANITÄTSDIENSTLICHE VERSORGUNG
  • 5.7. FEUERWEHR

6. MAßNAHMENBESCHREIBUNG / SZENARIEN

  • 6.1. RÄUMUNG
  • 6.2. BOMBENDROHUNG
  • 6.3. UNWETTERLAGE
  • 6.4. BRAND
  • 6.5. TECHNISCHER / STRUKTURELLER ZUSAMMENBRUCH
  • 6.6. ÜBERFÜLLUNG VON ABSCHNITTEN
  • 6.7. ABBRUCH DER LAUFENDEN VERANSTALTUNG

7. SICHERHEITSDURCHSAGEN 
ANLAGEN
UNTERSCHRIFTEN

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